Unser Kirchengemeinderat

Bevor wir ihnen den aktuellen Kirchengemeinderat vorstellen, wollen wir ihnen einige Informationen über die am 30.11.2025 (1. Advent) stattfindenden Kirchenwahlen geben.

Kirchenwahlen 2025

Am 1. Advent 2025 wird in unserer Gemeinde der neue Ältestenkreis gewählt. Bereits jetzt werden dafür Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Doch wer ist eigentlich der oder die Richtige für das Amt und was wird von den neuen Ältesten erwartet?

Zunächst einmal: Die typische Kirchenälteste oder den typischen Kirchenältesten gibt es nicht! Der Ältestenkreis lebt davon, dass möglichst verschiedene Stimmen, Erfahrungen und Begabungen aus der Gemeinde zusammenkommen. Denn er soll ja die ganze Gemeinde und nicht
nur einen Teil davon vertreten. Vielleicht bringen Sie genau das mit, was Ihrer Kirchengemeinde bisher gefehlt hat?
Und „alt“ müssen die „Ältesten“ auch nicht sein. Denn wählbar ist jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied bereits ab 16 Jahren. Wichtig ist vor allem eins: dass Sie Lust haben, verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten.
Die Kirchenältesten bilden zusammen mit dem Gemeindepfarrer/der Gemeindepfarrerin den Ältestenkreis. Die Größe des Ältestenkreises hängt von der Gemeindegröße ab. Für die durch den Zusammenschluss mit Leimen, Sandhausen und St. Ilgen entstehende Gemeinde “Mittlerer Leimbach” sind das 17 Personen. Von diesen 17 Personen dürfen wir in Nußloch wiederum 4 Personen wählen. Den Vorsitz übernimmt eine oder einer der Ältesten oder der Pfarrer bzw. die Pfarrerin. Der Ältestenkreis trifft sich in der Regel einmal im Monat.

Kirchenälteste

  • nehmen Wünsche und Anliegen aus der Gemeinde auf, können aber auch eigene Ideen einbringen und umsetzen.
  • ermöglichen Angebote von der Krabbelgruppe bis zum Seniorenkreis, vom Jugendcamp bis zur Familienfreizeit.
  • denken darüber nach, wie der Gottesdienst und das Gemeindeleben einladend gestaltet werden können.
  • wirken im Gottesdienst mit durch Lesungen oder die Austeilung des Abendmahls.
  • verwalten die Gemeindefinanzen und entscheiden über Bauvorhaben und Stellenbesetzungen.
  • bringen mit frischen Ideen, mit ihrem Glauben und auch mit ihrem Zweifel Veränderungen in der Gemeinde voran.

Möchten Sie sich im Ältestenkreis engagieren oder kennen Sie jemanden, der oder die für diese Aufgabe geeignet wäre? Wenden Sie sich an das Pfarramt für weitere Informationen. Bis zum 26. September können Wahlvorschläge eingereicht werden. Das geht in drei Schritten:

  1. Wahlvorschlagsformular herunterladen, ausdrucken und Unterschriften der Gemeinde sammeln.
  2. Vollständig ausgefüllter Wahlvorschlag bis spätestens Freitag (26.09.2025) im Pfarramt abgeben.
  3. Am 1. Advent zur Kirchenwahl gehen.

Mehr zum Thema Kirchenwahlen von unserer Landeskirche finden Sie hier.

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